ALLGEMEIN
Sofern nicht anders vereinbart gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der seamTEX GmbH.
Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden – sofern von der seamTEX GmbH nicht ausdrücklich akzeptiert – enthalten keinerlei Wirkung.
Mit der Annahme der Auftragsbestätigung erklärt sich der Kunde mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der seamTEX GmbH einverstanden.
VERTRAGSABSCHLUSS
Die Bestellung des Kunden stellt ein Angebot dar. Anschließend erhält der Kunde von seamTEX eine Auftragsbestätigung, die lediglich den Erhalt der Bestellung bestätigt, jedoch noch keinen Vertragsabschluss darstellt. Danach hat der Kunde den Inhalt der Auftragsbestätigung genau zu kontrollieren und allfällige Änderungswünsche seamTEX binnen 14 Tagen nach Erhalt bekanntzugeben.
Erst mit Erhalt einer zweiten, gegebenenfalls angepassten Auftragsbestätigung kommt der Vertrag zustande, wenn nicht weitere Änderungswünsche binnen 14 Tage bekannt gegeben werden.
Werden vom Kunden innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der zuletzt übermittelten Auftragsbestätigung weder Änderungswünsche bekanntgegeben, noch die zuletzt übermittelte Auftragsbestätigung bestätigt, geht seamTEX davon aus, dass der Vertrag gemäß zuletzt zugesandter Auftragsbestätigung Gültigkeit erlangt.
PREISE
Die Preise der seamTEX GmbH verstehen sich grundsätzlich ab Werk, inkl. Kartonverpackung, exkl. länderspezifischer MWST. Exportpreise sind exklusive Verzollung und exklusive eventueller Steuern zu verstehen.
LIEFERTERMIN
Der voraussichtliche Liefertermin wird in der Auftragsbestätigung der seamTEX GmbH bekanntgegeben. Der voraussichtliche Liefertermin kann bei Standard-Produkten um drei Wochen, bei Sonderfertigungen um sechs Wochen überschritten werden. Nach Ablauf dieser Fristen ist der Kunde zum Rücktritt des Kaufvertrages unter Setzung einer Nachfrist von weiteren zwei Wochen berechtigt.
GEWÄHRLEISTUNG
Abgesehen von jenen Fällen, in denen von Gesetzes wegen das Recht auf Wandlung zusteht, behalten wir uns das Recht vor, den Gewährleistungsanspruch nach unserer Wahl durch Verbesserung, Austausch, Änderung, Reparatur oder Preisminderung zu erfüllen.
Der Kunde hat stets zu beweisen, dass der Mangel zum Übergabezeitpunkt bereits vorhanden war. Die Ware ist nach Übernahme sofort zu untersuchen. Dabei festgestellte Mängel sind seamTEX unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt unter Bekanntgabe von Art und Umfang des Mangels bekanntzugeben.
Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung zu rügen. Wird eine Mängelrüge nicht oder nicht rechtzeitig erhoben, gilt die Ware als genehmigt und fehlerfrei.
Die Geltungsmachung von Gewährleistungs- oder Schadensersatzansprüchen wegen Mangels selbst, sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung auf Grund von Mangel sind in diesen Fällen ausgeschlossen.
Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate ab Erhalt der Ware.
SCHADENERSATZ
Abgesehen von Personenschäden haften wir nur, wenn uns vom Geschädigten zumindest grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen wird. Schadenersatzforderungen verjähren in 6 Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, jedenfalls in 6 Jahren nach Erbringung der Leistung oder Lieferung.
RÜCKTRITTSRECHT
Der Käufer kann innerhalb 1 Woche vom Kaufvertrag zurücktreten. Nachweisbare Kosten, die der seamTEX GmbH bis zum Rücktritt des Kaufvertrages entstanden sind, gehen zu Lasten des Kunden.
HÖHERE GEWALT
Die seamTEX GmbH kann kostenfrei vom Kaufvertrag zurücktreten, wenn Arbeitskonflikte, Streiks, Krieg, Aufstand, Terrorismus, Embargo, Brand, Beschlagnahme, Umweltkatastrophen, Verbot von Devisentransfers, etc. eine ordnungsgemäße Erfüllung des Kaufvertrages nicht zulassen.
LIEFERUNGEN
Lieferungen erfolgen grundsätzlich ab Werk, d. h. das Risiko endet für die seamTEX GmbH mit der Bereitstellung der Ware. Die seamTEX GmbH organisiert auf Wunsch und zu Lasten des Kunden den Transport zum Bestimmungsort des Kunden.
Wird eine andere Regelung vereinbart, gelten die jeweiligen INCOTERMS in der letztgültigen Fassung.
Lieferungen erfolgen an die vom Kunden angegebene Adresse.
ABHOLUNGEN
Bei Abholungen von bereitgestellter Ware wird dem Kunden ein Datum bekanntgegeben, ab dem die Ware zur Abholung bereit steht.
Der Kunde ist verpflichtet, die von ihm bestellte Ware innerhalb von 5 Werktagen nach Bekanntgabe des Bereitstellungsdatums abzuholen. Nach Ablauf dieser Frist ist die seamTEX GmbH berechtigt eine entsprechende Lagergebühr zu verrechnen.
VERPACKUNG
Die Verpackung erfolgt grundsätzlich in entsprechenden Kartons und gegebenenfalls auf Paletten. Die Kartons auf den Palletten werden mittels einer Plastikfolie vor Spritzwasser und Schmutz geschützt.
Spezielle Exportverpackungen / Seefrachtverpackungen werden gemäß Aufwand verrechnet.
MUSTER
Zwecks Vermeidung von Fehlern ist der Kunde berechtigt, ein Muster zu verlangen, dass gemäß seinem Anforderungsprofil produziert wird.
Dieses Muster wird gemäß der aktuellen Preisliste zum 1-Stück-Preis verrechnet.
Änderungen des vorgelegten Musters sind einmal kostenfrei möglich.
Weitere Änderungswünsche, die nicht im Verantwortungsbereich der seamTEX GmbH liegen, werden zum jeweils gültigen Stundensatz gemäß tatsächlichem Zeit- und Materialaufwand abgerechnet.
EIGENTUMSVORBEHALT
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im alleinigen Eigentum der seamTEX GmbH.
Der Kunde darf die Ware nicht weiterveräußern, verschenken oder verleihen und muss die Ware vor dem Zugriff Dritter schützen.
Die Ware ist der seamTEX GmbH zum verrechneten Preis zu ersetzten, wenn Gebrauchs- oder Abnutzungsspuren an der Ware erkennbar sind.
ZUSTIMMUNGSERKLÄRUNG ZU WERBUNG
Der Kunde stimmt dem Erhalt von Nachrichten unseres Unternehmens über unsere Produkte, aktuelle Angebote und sonstige unternehmensbezogene Informationen mittels Mail zu.
DATENSCHUTZ
Der Kunde erteilt ausdrücklich die Genehmigung, dass die seamTEX GmbH alle im Zusammenhang eines Vertragsabschlusses zugegangenen Daten für interne Zwecke verarbeiten darf.
ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
Einer positiven Auskunft vorausgesetzt, sind Rechnungen innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum zu begleichen.
seamTEX GmbH behält sich jedoch ausdrücklich das Recht vor, bei neuen Kunden, bei Aufträgen aus dem Ausland oder bei Aufträgen von hohem Wert, entsprechende Sicherheiten zu verlangen.
SALVATORISCHE KLAUSEL
Sind oder werden einzelne Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der seamTEX GmbH unwirksam, so wird dadurch die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen nicht berührt. Bei einer Unwirksamkeit einer oder mehreren Bestimmungen bemühen sich die beiden Vertragspartner durch eine neue Vereinbarung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck und den Interessen beider Vertragspartner am nächsten kommt.
GERICHTSSTAND / ERFÜLLUNGSORT / RECHTSWAHL
Es gilt österreichisches materielles Recht. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechtes wird ausgeschlossen. Die Vertragssprache ist deutsch.
Als Erfüllungsort gilt der Sitz der seamTEX GmbH als vereinbart.
Zur Entscheidung aller aus dem Verkaufsvertrag entstehenden Streitigkeiten ist das am Sitz der seamTEX GmbH örtlich und sachlich zuständige Gericht zuständig.
SCHIEDSKLAUSEL
Alle Streitigkeiten, die sich aus diesem Vertrag ergeben und auf dessen Verletzung, Auflösung oder Nichtigkeit beziehen, werden nach der Schieds- und Schlichtungsordnung des Internationalen Schiedsgerichts der Wirtschaftskammer Österreich in Wien (Wiener Regeln) von einem oder mehreren gemäß dieser Regeln ernannten Schiedsrichtern endgültig entschieden.
Die Anzahl der Schiedsrichter beträgt einer. Es ist österreichisches, materielles Recht anzuwenden, die im Schiedsverfahren zu verwendete Sprache ist deutsch.